Kostgänger

Kostgänger
Kọst|gän|ger 〈m. 3; veraltetjmd., der gegen Entgelt verpflegt wird (oft zugleich Untermieter)

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Kọst|gän|ger, der; -s, - (veraltend):
jmd., der bei jmdm. [zur Untermiete wohnt u.] regelmäßig [gegen Bezahlung] isst:
Ü Beamte sind keine überflüssigen K. (Personen, die Kosten verursachen, ohne etwas einzubringen).

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Kostgänger,
 
meist junge und ledige Bergarbeiter, die für Kost und Logis bei einer Bergarbeiterfamilie einquartiert waren. Die Schlafgänger mieteten in der Regel nur eine Schlafgelegenheit. In der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts bestand aufgrund der Bevölkerungszunahme und, zumal im Ruhrgebiet, durch den rapiden Zuzug von Arbeitskräften permanent ein erheblicher Wohnungsmangel. Die Aufnahme von Kostgängern oder Schlafgängern in den von den Zechen erbauten Bergarbeiterwohnungen war für die vermietenden Familien eine wirtschaftliche Notwendigkeit, häufig war es eine Einnahmequelle, die die Familien erst in die Lage versetzte, aus einer Mietskaserne in eine Bergarbeiterkolonie überzuwechseln. In den Augen bürgerlicher Reformer und der Behörden des wilhelminischen Kaiserreichs war das Kostgängerwesen mit schweren moralischen und sittlichen Schäden verbunden.

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Kọst|gän|ger, der (veraltend): jmd., der bei jmdm. [zur Untermiete wohnt u.] regelmäßig [gegen Bezahlung] isst: einen K. [auf]nehmen; Ü Die Bundesbahn, zweitgrößter Arbeitgeber Deutschlands, ist zu einem kaum noch tragbaren K. des Staates geworden (Spiegel 4, 1977, 38).

Universal-Lexikon. 2012.

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